Krankenkassenzuschüsse zum Zahnersatz

Die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen zum Zahnersatz werden vom Gesetzgeber vorgegeben und wurden das letzte Mal mit dem in Kraft treten der Gesundheitsreform neu geregelt. Seit 1. Januar 2005 hat der Patient nun mehr Eigenverantwortung zu übernehmen und muss gleichzeitig höhere Zuzahlungen zum Zahnersatz leisten. Zudem liegt seit diesem Zeitpunkt eine Übersicht mit so genannten befundbezogenen Festzuschüssen des Gemeinsamen Bundesauschusses vor. Es ist also klar geregelt, welchen Zuschuss man für den Einsatz von Brücken, Kronen oder Prothesen von der Krankenkasse erwarten kann.

 

Krankenkassenzuschüsse zum Zahnersatz

Die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen zum Zahnersatz werden vom Gesetzgeber vorgegeben und wurden das letzte Mal mit dem in Kraft treten der Gesundheitsreform neu geregelt. Seit 1. Januar 2005 hat der Patient nun mehr Eigenverantwortung zu übernehmen und muss gleichzeitig höhere Zuzahlungen zum Zahnersatz leisten. Zudem liegt seit diesem Zeitpunkt eine Übersicht mit so genannten befundbezogenen Festzuschüssen des Gemeinsamen Bundesauschusses vor. Es ist also klar geregelt, welchen Zuschuss man für den Einsatz von Brücken, Kronen oder Prothesen von der Krankenkasse erwarten kann.


Befundbezogener Festzuschuss zum Zahnersatz

Der Zuschuss der Krankenkasse richtet sich seit 2005 nach dem Befund der Zähne. Für jeden Befund wurde vom Gesetzgeber eine Regelversorgung festgelegt, die mit ca. 50 Prozent der statistischen Kosten (die Kosten können im Einzelfall abweichen) bezuschusst wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sich im Juni 2004 auf 52 Regelversorgungen aller Befunde innerhalb der Mundhöhle oder am Zahnersatz selbst geeinigt und diese als Grundlage für die Bezuschussung für Zahnersatz im Jahr 2005 gemacht. Wenn der Patient sein Bonusheft lückenlos führt, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse zum Zahnersatz.

 

Ist die Eigenbelastung am Zahnersatz unzumutbar, übernimmt die Krankenkasse 100 Prozent der Zahnersatzkosten. Allerdings nur, wenn Sie sich für eine Regelversorgung entscheiden.

Der Zahnersatz wird vorerst mit einem doppelten Festzuschuss bewilligt, da zunächst die tatsächlich anfallenden Kosten für Zahnersatz noch nicht feststehen. Wählen Sie einen Zahnersatz, der von der Regelversorgung abweicht oder darüber hinausgeht, wie beispielsweise ein Implantat, erhalten Sie von der Krankenkasse den doppelten Festzuschuss dieser Regelversorgung – also einer Brücke und übernehmen die anfallenden Mehrkosten selbst.

 

Eine unzumutbare Belastung liegt dann vor, wenn das monatliche (Familien-) Bruttoeinkommen unter einer gewissen Grenze liegt (im Jahr 2013: bei Alleinstehenden 1.078 €, mit einem Angehörigen 1.482,25 €, bei jedem weiteren Angehörigen zusätzliche 269,50 €). Falls Sie mit Ihrem Gehalt diese Grenzen nur knapp übersteigen, sind trotz allem besondere Regelungen möglich – diese sollten Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse besprechen.

 

Bezogene Güter:mobile dentaleinheit       intraorale kamera zahnarzt